Therapeutische Haltung

Die therapeutische Beziehung ist die Grundlage der therapeutischen Arbeit. Sie schafft einen sicheren Rahmen, in dem neue, korrigierende Beziehungserfahrungen möglich werden – Erfahrungen, die sich von früheren Mustern unterscheiden und damit Veränderung unterstützen können. 

Verhaltenstherapie richtet den Blick nicht nur auf aktuelle Symptome oder Verhaltensweisen, sondern ebenso auf Ihre persönliche Lebensgeschichte, denn sie bestimmt Ihren Umgang mit sich, ihren Bedürfnissen und der Welt um Sie herum. 

Mein Vorgehen ist integrativ: Ich nutze Ansätze aus verschiedenen Therapierichtungen, wenn sie für Ihren Prozess hilfreich sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf emotionsfokussiertem Arbeiten. Wir erkunden gemeinsam, welche Gefühle in bestimmten Situationen auftreten, was sie bedeuten und wie ein hilfreicher Umgang damit aussehen kann.

Ziel ist ein klar strukturierter, zugleich flexibel angepasster Prozess, der sich an Ihren Anliegen orientiert und Veränderungen nachhaltig unterstützt.

Ablauf

Sprechstunde (insgesamt bis 150 min)

Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch. In der Sprechstunde können Sie Ihr Anliegen und Ihre Ziele schildern. Dann besprechen wir eine erste Einschätzung und das weitere Vorgehen. Diese Sprechstunde wird von den gesetzlichen Krankenkassen immer übernommen, selbst, wenn sich keine Indikation für eine Therapie ergeben sollte. Sie kann auch als Orientierung bezüglich anderer Anlaufstellen dienen.

 

Probatorik

Die sogenannten 2-4 probatorischen Sitzungen dienen dem weiteren Kennenlernen und einer tieferen Exploration mit umfangreicher Diagnostik und Therapieplanung. Anschließend kann eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden. 

 

Dauer und Frequenz der Psychotherapie

Wenn die Krankenkasse den Antrag bewilligt hat, findet die Therapie in der Regel einmal pro Woche statt. Die Länge der Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und beträgt üblicherweise 24 Stunden (Kurzzeittherapie). Sie kann auf 60 bzw. 80 Stunden verlängert werden (Langzeittherapie). Am Ende der Therapie kann es Sinn ergeben, die Frequenz auszuweiten (z.B. Sitzungen in zweiwöchentlicher Frequenz).

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten.

Bei Expositionsübungen oder in Krisensituationen können in Ausnahmefällen auch Doppelstunden oder mehr Sitzungen pro Woche vereinbart werden. Im Rahmen einer Psychotherapie können nach Absprache auch Bezugspersonen zu einem Gespräch eingeladen werden, wenn dies gewünscht wird und realisierbar ist.

Abrechnung und Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Therapie, wenn es eine Indikation für Psychotherapie gibt. Für Sie entstehen keine Kosten.

Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkassenkarte. Bitte bringen Sie Ihre Karte zum Erstgespräch und am Anfang jedes Quartals mit. 

Wenn Sie in den letzten 2 Jahren bereits eine Psychotherapie gemacht haben, kann das Auswirkungen auf die Möglichkeit und Beantragung einer weiteren Therapie haben.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die meisten privaten Krankenversicherungen/Beihilfestellen  übernehmen bei Indikation die Kosten für eine Psychotherapie.

Ausmaß und Umfang variiert aber je nach Versicherung und Vertrag. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Die Rechnungen werden direkt an Sie gestellt und richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).


Selbstzahler*innen

Sie können sich auch dazu entscheiden, die Psychotherapie selbst zu bezahlen, die Kosten richten sich wie bei der privaten Versicherung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Es besteht Diskretion gegenüber den Krankenkassen und anderen Stellen und außer einer Therapievereinbarung sind keine weiteren Formalitäten nötig.

 


Supervision und Coaching

Coaching und Supervision sind keine Heilbehandlungen und werden nicht von den Krankenkassen übernommen. 

Supervision im Rahmen der Ausbildung zu*r Psychologische*n Psychotherapeut*in ist umsatzsteuerbefreit und richtet sich nach den Honoraren des jewiligen Instituts. Ich bin aktuell tätig für die DGVT, andere Institute nach Absprache.

Notfall und Krise

Die Praxis kann leider keine Notfälle und akute Krisen versorgen, in München gibt es aber eine gute Versorgung für diesem Fall. In akuten psychischen Krisen oder Notfällen wenden Sie sich deshalb bitte an 

  • den Krisendienst Oberbayern (24h erreichbar): 0800 / 655 3000
  • den ärztlichen Notdienst: 116 117
  • Psychiatrische Notaufnahme der Klinik in der Nußbaumstraße (LMU): 089 / 4400 – 55020 bzw. 089 / 4400 – 55511

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.